- Daten
- Sa 07.11.2026 09:00 - So 08.11.2026 17:00 Kurs, Aarburg AG
- Kosten
- CHF 50.00
- Kursart
- WM Präventives Handeln (Wahlmodul Präventives Handeln)
- J+S Bezeichnung
- Weiterbildung Präventives Handeln im Jugendverband
- Kursnummer
- Jubla90-26
- Durchgeführt von
- Kanton Solothurn
- Status
- Offen zur Anmeldung
- Beschreibung
TN-Profil: - Du leitest in deiner Schar eine Gruppe oder bist gar in der Schar- oder Lagerleitung tätig und willst deine Anerkennung verlängern. - Du interessierst dich für eine thematische Weiterbildung, um neue Anregungen für deine Arbeit zu erhalten. - Du möchtest ein spannendes Wochenende zu einem speziellen Jubla-Thema mit anderen Jubla-Leitenden erleben. Kursschwerpunkte: - Aktivitäten im jeweiligen Bereich planen und durchführen. - Grundkenntnisse im jeweiligen Bereich erlernen und vertiefen. - Aktuelle Projekte und Anlässe im Verband kennenlernen. Weitere Informationen: jubla.ch/wm
- Ort / Adresse
Aarburg AG
- Tags
Kursbestimmungen
Teilnahmebedingungen
Um an einem Kurs teilnehmen zu können, musst du folgende Bedingungen erfüllen:
- Die Aufnahmebedingungen müssen erfüllt sein.
- Empfehlung der Scharleitung: Die Scharleitung bestätigt die Anmeldung auf der jubla.db. Er*Sie wird per E-Mail über deine Anmeldung informiert.
- Die Anmeldung über die Datenbank reicht für eine definitive Anmeldung nicht aus. Das Anmeldeformular, welches dem Bestätigungsmail angehängt ist, muss innerhalb von 14 Tagen per Mail und mit den erforderlichen Unterschriften (digital unterschreiben möglich und erwünscht) eingesendet werden, ansonsten wird die Anmeldung wieder gelöscht.
Bei zu vielen Anmeldungen werden die Plätze nach Eingang der definitiven Anmeldungen und nach Kantonen und Scharen verteilt.
Um eine möglichst gute Durchmischung der Scharen in den Kursen zu erreichen und somit einen spannenden Austausch zu ermöglichen, werden pro Schar max. 4 Personen in einen Kurs zugelassen.
Während des ersten Monats ab Anmeldebeginn werden Teilnehmende aus den Jubla-Kantonen Solothurn und Bern priorisiert, danach werden die Plätze auch den Personen aus anderen Kantonen definitiv zugeteilt.
Versicherung
Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache der Teilnehmenden. Von Seiten Jungwacht Blauring und J+S besteht kein Versicherungsschutz.
Absenzen
Der vollständige Kursbesuch ist obligatorisch und Voraussetzung für die Qualifikation. Das Vorweekend gehört ebenfalls zum Kurs. Absenzen werden nur in seltenen Fällen bewilligt und müssen spätestens zwei Wochen vor dem 1. Kurstag (Vorweekend) schriftlich bei der Kurshauptleitung beantragt werden.
Die Kursanmeldung verpflichtet zur Anwesenheit während der gesamten Kursdauer.
Kursbeitrag
Der Kursbeitrag ist gemäss der Kontoangaben, welche mit der Kurs-Informationen zugestellt werden, bis vor dem Vorweekend zu begleichen. Die Reisekosten sind im Kursbeitrag nicht inbegriffen.
Hinweis: Oft übernehmen die Pfarreien oder die Scharkasse die Kurskosten.
Teilnehmende, die nicht Jubla-Mitglieder sind, bezahlen einen Aufpreis von CHF 50.00 für Leistungen, die sonst über den Mitgliederbeitrag bezahlt werden.
KulturLegi
Dabeisein auch mit wenig Geld: Wir sind Partner der KulturLegi. Weitere Infos via jubla.ch/kulturlegi
Abmeldung
Personen, die sich wieder abmelden, bezahlen folgende Annulationskosten:
- Abmeldung nach Anmeldeschluss: CHF 50.00 Administrationsaufwand
- Abmeldung ab 21 Tage vor Kursbeginn (Vorweekend): 50% des Kursbeitrags
- Abmeldung ab 7 Tage vor Kursbeginn (Vorweekend): 100% des Kursbeitrags
- Abmeldung/Nichterscheinen bei Kursbeginn: 100% des Kursbeitrags
Bei Abmeldung aufgrund unvorhersehbarer und gewichtiger Gründe, kann der Kursbeitrag (die Administrationskosten ausgenommen) erlassen werden.
Bei Krankheit/Unfall muss immer ein Arztzeugnis vorliegen (dies gilt als unvorhersehbarer und gewichtiger Grund). Über die Gewichtung weiterer Gründe entscheidet abschliessend die kantonale Arbeitsstelle.
Eine schriftliche Abmeldung bei der Arbeitsstelle und Kurshauptleitung ist zwingend.
Jugendurlaub
Das Gesuchsformular für die Jugendurlaubs-Woche kann unter www.jugendurlaub.ch elektronisch bezogen werden. Das Gesuch ist bei dem*der Arbeitgeber*in spätestens zwei Monate vor dem Kurs einzureichen. Für Jubla-Kurse kann kein Erwerbsausfall geltend gemacht werden (keine EO-Entschädigung).
Teilnahmebestätigung
Die Teilnahmebestätigung wird 2-3 Wochen nach Anmeldeschluss verschickt. Die detaillierten Kursinfos erhältst du 1-2 Wochen vor Kursbeginn direkt von der Kursleitung. Bei Fragen darfst du dich bei der Kast in Olten unter kast@jubla-so.ch melden.
Verwendung von Kursfotos
Mit der Anmeldung erklärst du dich einverstanden, dass im Kurs gemachte Fotos von Jungwacht Blauring für Verbandszwecke weiterverwendet werden dürfen.
Kursregeln und Konsequenzen
In den Kursen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Vom Gesetz verbotene Drogen sowie CBD sind auch im Kurs verboten. Es ist nicht gestattet, Alkohol in den Kurs mitzunehmen. Bei Nichteinhaltung der Kursregeln kann die Kursleitung Teilnehmende ohne finanzielle Ansprüche und ohne Qualifikation nach Hause schicken. Der Konsum von Tabakwaren (inkl. Snus, Schnupf, E-Zigaretten mit und ohne Nikotin) ist für unter 18-Jährige nur mit Erlaubnis der Erziehungsberechtigten gestattet.
Qualifikation
Kurs bestanden: Der*Die Teilnehmer*in hat den Kurs vollständig besucht, die geforderten Leistungen erbracht und wird als fähig erachtet, die Funktion als Leitungsperson selbständig auszuüben. Ein Kurs kann auch nicht bestanden werden. Es wird empfohlen im Voraus mit der Scharleitung über die Kursvoraussetzungen ein Gespräch zu führen.
Besuch
Kursbesuch ist grundsätzlich in den Kursen nicht erwünscht.
Sportliche Beteiligung
Der*Die Teilnehmer*in ist fähig, sich während dem Kurs an den Sportblöcken und der Wanderung sportlich zu beteiligen. Sollte dies aus körperlichen oder gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, so bemerkt dies der*die Teilnehmer*in mit entsprechendem Grund auf der Kursanmeldung. Es wird in diesem Fall in Absprache mit der ausbildungsverantwortlichen Person des Kantons individuell entschieden, ob derzeit eine Kursteilnahme möglich ist.
Datenschutzerklärung
Um an einem Kurs teilnehmen zu können, musst du folgende Bedingungen erfüllen:
- Die Aufnahmebedingungen müssen erfüllt sein.
- Empfehlung der Scharleitung: Die Scharleitung bestätigt die Anmeldung auf der jubla.db. Er*Sie wird per E-Mail über deine Anmeldung informiert.
- Die Anmeldung über die Datenbank reicht für eine definitive Anmeldung nicht aus. Das Anmeldeformular, welches dem Bestätigungsmail angehängt ist, muss innerhalb von 14 Tagen per Mail und mit den erforderlichen Unterschriften (digital unterschreiben möglich und erwünscht) eingesendet werden, ansonsten wird die Anmeldung wieder gelöscht.
Bei zu vielen Anmeldungen werden die Plätze nach Eingang der definitiven Anmeldungen und nach Kantonen und Scharen verteilt.
Um eine möglichst gute Durchmischung der Scharen in den Kursen zu erreichen und somit einen spannenden Austausch zu ermöglichen, werden pro Schar max. 4 Personen in einen Kurs zugelassen.
Während des ersten Monats ab Anmeldebeginn werden Teilnehmende aus den Jubla-Kantonen Solothurn und Bern priorisiert, danach werden die Plätze auch den Personen aus anderen Kantonen definitiv zugeteilt.
Versicherung
Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache der Teilnehmenden. Von Seiten Jungwacht Blauring und J+S besteht kein Versicherungsschutz.
Absenzen
Der vollständige Kursbesuch ist obligatorisch und Voraussetzung für die Qualifikation. Das Vorweekend gehört ebenfalls zum Kurs. Absenzen werden nur in seltenen Fällen bewilligt und müssen spätestens zwei Wochen vor dem 1. Kurstag (Vorweekend) schriftlich bei der Kurshauptleitung beantragt werden.
Die Kursanmeldung verpflichtet zur Anwesenheit während der gesamten Kursdauer.
Kursbeitrag
Der Kursbeitrag ist gemäss der Kontoangaben, welche mit der Kurs-Informationen zugestellt werden, bis vor dem Vorweekend zu begleichen. Die Reisekosten sind im Kursbeitrag nicht inbegriffen.
Hinweis: Oft übernehmen die Pfarreien oder die Scharkasse die Kurskosten.
Teilnehmende, die nicht Jubla-Mitglieder sind, bezahlen einen Aufpreis von CHF 50.00 für Leistungen, die sonst über den Mitgliederbeitrag bezahlt werden.
KulturLegi
Dabeisein auch mit wenig Geld: Wir sind Partner der KulturLegi. Weitere Infos via jubla.ch/kulturlegi
Abmeldung
Personen, die sich wieder abmelden, bezahlen folgende Annulationskosten:
- Abmeldung nach Anmeldeschluss: CHF 50.00 Administrationsaufwand
- Abmeldung ab 21 Tage vor Kursbeginn (Vorweekend): 50% des Kursbeitrags
- Abmeldung ab 7 Tage vor Kursbeginn (Vorweekend): 100% des Kursbeitrags
- Abmeldung/Nichterscheinen bei Kursbeginn: 100% des Kursbeitrags
Bei Abmeldung aufgrund unvorhersehbarer und gewichtiger Gründe, kann der Kursbeitrag (die Administrationskosten ausgenommen) erlassen werden.
Bei Krankheit/Unfall muss immer ein Arztzeugnis vorliegen (dies gilt als unvorhersehbarer und gewichtiger Grund). Über die Gewichtung weiterer Gründe entscheidet abschliessend die kantonale Arbeitsstelle.
Eine schriftliche Abmeldung bei der Arbeitsstelle und Kurshauptleitung ist zwingend.
Jugendurlaub
Das Gesuchsformular für die Jugendurlaubs-Woche kann unter www.jugendurlaub.ch elektronisch bezogen werden. Das Gesuch ist bei dem*der Arbeitgeber*in spätestens zwei Monate vor dem Kurs einzureichen. Für Jubla-Kurse kann kein Erwerbsausfall geltend gemacht werden (keine EO-Entschädigung).
Teilnahmebestätigung
Die Teilnahmebestätigung wird 2-3 Wochen nach Anmeldeschluss verschickt. Die detaillierten Kursinfos erhältst du 1-2 Wochen vor Kursbeginn direkt von der Kursleitung. Bei Fragen darfst du dich bei der Kast in Olten unter kast@jubla-so.ch melden.
Verwendung von Kursfotos
Mit der Anmeldung erklärst du dich einverstanden, dass im Kurs gemachte Fotos von Jungwacht Blauring für Verbandszwecke weiterverwendet werden dürfen.
Kursregeln und Konsequenzen
In den Kursen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Vom Gesetz verbotene Drogen sowie CBD sind auch im Kurs verboten. Es ist nicht gestattet, Alkohol in den Kurs mitzunehmen. Bei Nichteinhaltung der Kursregeln kann die Kursleitung Teilnehmende ohne finanzielle Ansprüche und ohne Qualifikation nach Hause schicken. Der Konsum von Tabakwaren (inkl. Snus, Schnupf, E-Zigaretten mit und ohne Nikotin) ist für unter 18-Jährige nur mit Erlaubnis der Erziehungsberechtigten gestattet.
Qualifikation
Kurs bestanden: Der*Die Teilnehmer*in hat den Kurs vollständig besucht, die geforderten Leistungen erbracht und wird als fähig erachtet, die Funktion als Leitungsperson selbständig auszuüben. Ein Kurs kann auch nicht bestanden werden. Es wird empfohlen im Voraus mit der Scharleitung über die Kursvoraussetzungen ein Gespräch zu führen.
Besuch
Kursbesuch ist grundsätzlich in den Kursen nicht erwünscht.
Sportliche Beteiligung
Der*Die Teilnehmer*in ist fähig, sich während dem Kurs an den Sportblöcken und der Wanderung sportlich zu beteiligen. Sollte dies aus körperlichen oder gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, so bemerkt dies der*die Teilnehmer*in mit entsprechendem Grund auf der Kursanmeldung. Es wird in diesem Fall in Absprache mit der ausbildungsverantwortlichen Person des Kantons individuell entschieden, ob derzeit eine Kursteilnahme möglich ist.
Datenschutzerklärung
In der Datenschutzerklärung von Jungwacht Blauring Kanton Solothurn (www.jubla-so.ch/footer/imprint) und Jungwacht Blauring Schweiz (www.jubla.ch/datenschutz) wird erklärt, wie mit deinen persönlichen Daten umgegangen wird.Zudem siehst du via jubla.db Kontaktangaben der Kursleitung und anderer Teilnehmen-den sowie umgekehrt. Diese sind nur für Kurszwecke zu verwenden. Mit der Kursanmeldung nimmst du dies zur Kenntnis.
